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Compliance und Meldeportal im TGE-Einrichtungsverbund

Nachhaltiges Handeln im TGE-Verbund bei Einkauf, Beschaffung und bei der Führung der eigenen Betriebe

Am 01.01.2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), kurz Lieferkettengesetz, in Deutschland in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Lieferketten auf menschenrechtliche und ökologische Risiken zu überprüfen und Maßnahmen zu ergreifen, um diese Risiken zu minimieren. Eine der Kernforderungen des LkSG ist die Einrichtung eines unternehmensinternen Beschwerdeverfahrens, das es Personen ermöglicht, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen.

Nachfolgende Grundsatzerklärung zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde am 09.01.2024 von der Unternehmensleitung für den TGE-Einrichtungsverbund verabschiedet (PDF zum Download):

In der beigefügten Verfahrensordnung werden grundlegende Informationen zum Beschwerdeverfahren dargelegt, u. a. die Zugänglichkeit zum Verfahren, die Art der Hinweise und der Hinweisgebenden sowie der Prozess nach Eingang des Hinweises (PDF zum Download):

Bestandteil des LkSG-gemäßen Risikomanagements ist die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens zur Meldung von Menschenrechtsverletzungen oder der Verletzung von Umweltpflichten bzw. zur Meldung von Risiken derselben.
Das Beschwerdeverfahren ist öffentlich zugänglich über das Meldeportal (externer Link).

Eingehende Beschwerden sind nur für die LkSG-Stelle einsehbar, die für uns von der Firma cdg (Caritas Dienstleistungsgenossenschaft eG) im Auftrag und unabhängig wahrgenommen wird. Alle Mitgleider der LkSG-Meldestelle sind zur Verschwiegenheit und Vertraulichkeit verpflichtet.

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei der Nutzung des Hinweisgeberportals können Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung nachlesen (PDF zum Download) sowie in der Datenschutzerklärung auf unserer Website.

Unsere Aktivitäten zur Einhaltung der Sorgfaltsapflichten aus dem LkSG dokumentieren wir fortlaufend.
Beginnend mit dem 31.04.2025 werden wir jährlich einen Bericht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten veröffentlichen. Dieser wird spätestens Ende des 1. Quartals eines Kalenderjahres auf unserer Homepage veröffentlicht und für einen Zeitraum von sieben Jahren kostenlos zur Verfügung stehen. Etwaige Ergänzungen werden bekannt gegeben.

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