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Pläne für Notfallreform:
Längere Wege gefährden die Versorgung
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Pressemitteilung Katholischer Krankenhausverband Deutschlands (kkvd)

Pläne für Notfallreform:
Längere Wege gefährden die Versorgung

Das Gesundheitsministerium berät heute mit den Ländern über die
Reform der ambulanten Notfallversorgung. Der Katholische Krankenhausverband
Deutschlands e. V. (kkvd) kritisiert, dass die Folgen der
vorliegenden Pläne nicht zu Ende gedacht sind. Er fordert zudem,
bewährte Notfallstrukturen vor Ort dauerhaft zu sichern.

Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des kkvd: „Weniger Notfallzentren
heißt längere Wege für die Patienten. Ländliche Regionen
drohen so abgehängt zu werden. Und die Versorgung gerade älterer,
in ihrer Mobilität eingeschränkter Menschen ist gefährdet. Daher
muss jedes Krankenhaus, das im Rahmen der Notfallstufen 1, 2 oder
3 ohnehin an der stationären Notfallversorgung teilnimmt, ein Integriertes
Notfallzentrum (INZ) einrichten können. Wer stationäre Notfälle
versorgt, muss auch ambulant helfen dürfen."

Laut Konzept soll die ambulante Notfallversorgung an wenigen Klinikstandorten
konzentriert werden. In die engere Wahl kommen
zwar grundsätzlich alle Häuser, die die Anforderungen der G-BANotfallstufen
1, 2 oder 3 erfüllen. Doch darf hier nur ein INZ errichten
werden, wenn das jeweilige Land sie dafür auswählt und sich die
regionale Kassenärztliche Vereinigung mit niedergelassenen Ärzten
zwingend daran beteiligt.

Rümmelin weiter: „Krankenhäuser werden auch künftig keine ambulanten
Notfallpatienten abweisen. Das entspricht nicht dem Versorgungsauftrag
der Klinikteams und wäre auch rechtlich nicht möglich.

Doch genau das scheint das Bundesgesundheitsministerium mit seinen
Reformvorschlägen zu erwarten. Denn den Krankenhäusern ohne
INZ soll künftig die Vergütung um 50 Prozent gekürzt werden, wenn
sie zum Beispiel ein Kind mit blutender Kopfwunde ambulant versorgen.
Die Klinik in solchen Fällen zu bestrafen, ist völlig absurd. Und
dieser Vorschlag zeigt, dass die Folgen der Reformpläne für die Praxis
nicht zu Ende gedacht sind.“

Zudem sollen laut Diskussionsentwurf bestehende Kooperationen
wie beispielsweise Portalpraxen nur noch übergangsweise betrieben
werden können.

„In den Regionen gibt es viele gut funktionierende Kooperationen
zwischen niedergelassenen Ärzten und Kliniken. Die Vielfalt der Modelle
zeigt, dass sie sich am Bedarf und den Gegebenheiten vor Ort
orientieren. Mit der Befristung werden am Ende erfolgreiche Versorgungsstrukturen
ohne Not zerschlagen. Künftig müssen sie sich einheitlichen
Strukturvorgaben beugen, die am grünen Tisch erdacht
wurden. Diese Pläne sorgen vor Ort schon jetzt für viel Verunsicherung.
Daher müssen Bund und Länder schnellstmöglich klarstellen,
dass bestehende Notfallstrukturen, die sich bewährt haben, dauerhaft
gesichert werden“, so Rümmelin abschließend.

Der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (kkvd) vertritt bundesweit rund 400 katholische
Krankenhäuser mit circa 200.000 Beschäftigten. Jährlich werden mehr als 3,5 Millionen Patienten
stationär und rund fünf Millionen Patienten ambulant versorgt. Jeder fünfte Ausbildungsplatz in der
Pflege ist an ein katholisches Krankenhaus gebunden. Weitere Informationen unter www.kkvd.de

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